NEUE PREISE GÜLTIG AB 17. FEBRUAR 2025
Das teilt der Konzessionär des Internationalen Flughafens Natal SA mit 17. Februar 2025 die Werte der Einstiegs-, Verbindungs-, Lande-, Aufenthalts-, Lager- und Vorarbeitergebühren, festgelegt in Anlage 4 des Konzessionsvertrags Nr. 004/ANAC/2023 – SBSG, wird neu angepasst, gemäß Verordnung Nr. 15.963 vom 10. Dezember 2024 der Nationalen Zivilluftfahrtagentur – ANAC, veröffentlicht im Amtsblatt der Union am 17. Dezember 2024.
Link zur Terrassenreservierung: https://natal-airport.com/AG/
- NAT-Abrechnungsrichtlinien
Preispolitik für Flugzeuge – Gruppe I
Preispolitik für Flugzeuge – Gruppe II- Tabelle 1 – Einstiegsgebühr für Gruppe I
Tabelle 1 – Einstiegsgebühr für Gruppe I
Inland (R$)
International (R$)
46,20
80,90
- Tabelle 1-A – Anschlussgebühr (pro Passagier)
Tabelle 1-A – Anschlussgebühr (pro Passagier)
Inland (R$)
International (R$)
14,00
14,00
- Tabelle 2 – Landegebühr für Gruppe I (pro Tonne)
Tabelle 2 – Landegebühr für Gruppe I (pro Tonne)
Inland (R$)
International (R$)
14,32
38,15
- Tabelle 3 – Für Gruppe I geltende Ständigkeitssätze
Tabelle 3 – Für Gruppe I geltende Ständigkeitssätze
Inland (R$)
International (R$)
Manöverhof
Aufenthaltsbereich
Manöverhof
Aufenthaltsbereich
2,39
0,51
6,43
1,31
- Tabelle 4 – Einheitlicher Einstiegs- und Landetarif für Gruppe II
Tabelle 4 – Einheitlicher Einstiegs- und Landetarif für Gruppe II
PMD-Bereiche (Tonnen)
Haushaltswerte
Internationale Werte
Landung
Landung
bis 1
253,39
364,70
+ von 1 bis 2
253,39
364,70
+ von 2 bis 4
307,66
641,86
+ von 4 bis 6
622,32
1.290,97
+ von 6 bis 12
810,52
1.699,42
+ von 12 bis 24
1.841,03
3.836,47
+ von 24 bis 48
4.724,29
8.613,77
+ von 48 bis 100
5.892,36
11.699,03
+ von 100 bis 200
9.127,49
19.444,85
+ von 200 bis 300
14.408,45
30.946,95
Mehr 300
24.082,76
51.230,62
- Tabelle 5 – Aufenthaltspreise für Gruppe II
Tabelle 5 – Aufenthaltspreise für Gruppe II
PMD-Bereiche (Tonnen)
Inländische Werte *
Internationale Werte *
Manöverhof
Aufenthaltsbereich
Manöverhof
Aufenthaltsbereich
bis 1
41,91
2,76
39,37
2,56
+ von 1 bis 2
41,91 2,76 39,37
2,56
+ von 2 bis 4
41,91 2,76 39,37
5,10
+ von 4 bis 6
41,91
3,63
47,38
9,13
+ von 6 bis 12
41,91
6,23
78,79
15,71
+ von 12 bis 24
60,84
12,13
158,28
30,99
+ von 24 bis 48
121,94
24,30
308,62
61,61
+ von 48 bis 100
201,85
40,31
513,51
102,84
+ von 100 bis 200
457,31
91,35
1.161,88
233,37
+ von 200 bis 300
797,30
159,50
2.032,03
406,99
Mehr 300
1.159,36
231,81
2.956,83
592,97
*volle Stunde


- Tabelle 6 – Lagertarif für importierte Fracht
Tabelle 6 – Lagertarif für importierte Fracht
Aufbewahrungsfristen
Prozentsatz des CIF-Werts
1. - Bis zu 02 Werktage
0,75%
2. - Von 3 bis 5 Werktagen
1,50%
3. - Von 6 bis 10 Werktagen
2,25%
4. - Von 11 bis 20 Werktagen
4,50%
Für alle 10 Werktage oder angebrochene Tage über den 4. Zeitraum hinaus bis zur Warenrücknahme.
+ 2,25%
Bemerkungen:
1. Ab der 4. (vierten) Periode werden die Prozentsätze kumuliert;
2. Diese Tabelle wird kumulativ mit Tabelle 7 angewendet.
- Tabelle 7 – Vorarbeitergebühr für importierte Fracht
Tabelle 7 – Vorarbeitergebühr für importierte Fracht
Geprüfter Bruttogewichtswert
R$ 0,0835 pro Kilogramm
Bemerkungen:
1. Diese Tabelle wird kumulativ mit Tabelle 6 angewendet;
2. Die Höhe des Flughafenabfertigungsentgelts wird nur einmal erhoben;
3. Mindestgebühr – R$20,10 (zwanzig Reais und zehn Cent).
- Tabelle 8 – In Sonderfällen angewandte Tarife für die Lagerung und Vorbehandlung von importierter Fracht
Tabelle 8 – In Sonderfällen angewandte Tarife für die Lagerung und Vorbehandlung von importierter Fracht
Aufbewahrungszeitraum
Über verifiziertes Bruttogewicht
1. - Bis zu 4 Werktage
R$ 0,2231 pro Kilogramm
2. - Für alle 2 Arbeitstage oder angefangene Tage über den 1. Zeitraum hinaus, bis die Ware abgeholt wird
Hinzufügen (+) R$ 0,2159 pro Kilogramm
Bemerkungen:
Die Mindestgebühr beträgt 20,10 R$ (zwanzig Reais und zehn Cent).
- Tabelle 9 – Vorarbeitertarife für importierte Fracht im Transit
Tabelle 9 – Vorarbeitertarife für importierte Fracht im Transit
Über verifiziertes Bruttogewicht
R$ 1,4104 pro Kilogramm
Bemerkungen:
1. Mindestgebühr – R$94,10 (vierundneunzig Reais und zehn Cent);2. Tabelle 4 gilt für Fracht mit einem maximalen Aufenthalt von 24 (vierundzwanzig) Stunden in TECA; und
3. Wenn nach dem Eingang der Fracht in TECA ein Zeitraum von 24 (vierundzwanzig) Stunden verstrichen ist, müssen die Tabellen 6 und 7 oder Tabelle 10 dieses Tarifs angewendet werden.
- Tabelle 10 – Tarife für die Lagerung und Bewirtschaftung importierter Fracht von hohem spezifischem Wert
Tabelle 10 – Tarife für die Lagerung und Bewirtschaftung importierter Fracht von hohem spezifischem Wert
Aufbewahrungsfristen
Reichweite (R$)
Prozentsatz des CIF-Werts
3 Werktage oder einen Bruchteil davon ab dem Datum des Eingangs bei TECA
von 5.000,00 zu
0,60%
19.999,99 / kg
Von 20.000,00 bis 79.999,99/kg
0,30%
über 80.000,00/kg
0,15%
Bemerkungen:
1. Der CIF-Wert pro Kilogramm basiert auf dem Nettogewicht der Ladung.
- Tabelle 11 – Tarife für die Lagerung und den Umschlag von Fracht, die für den Export bestimmt ist
Tabelle 11 – Tarife für die Lagerung und den Umschlag von Fracht, die für den Export bestimmt ist
Aufbewahrungszeitraum
Über verifiziertes Bruttogewicht
1. - Bis zu 4 Werktage
R$ 0,1117 pro Kilogramm
2. - Für alle 2 Arbeitstage oder angefangene Tage über den 1. Zeitraum hinaus, bis die Ware abgeholt wird
Hinzufügen (+) R$ 0,1117 pro Kilogramm
Bemerkungen:
1. Mindestfahrpreis von 8,06 R$ (acht Reais und sechs Cent) an der TECA des Abflughafens und 4,03 R$ (vier Reais und drei Cent) an der TECA des Transits;
2. Die Werte werden ab der 2. Periode kumuliert; und
3. Ermäßigung von 50 % (fünfzig Prozent) im Falle der Rücksendung verderblicher Fracht an TECA aufgrund von Verspätung oder Annullierung des planmäßigen Lufttransports.
- Tabelle 12 – Gebühren für Lagerung und Zwangsvollstreckung der Fracht unter Androhung von Verlust
Tabelle 12 – Gebühren für Lagerung und Zwangsvollstreckung der Fracht unter Androhung von Verlust
Aufbewahrungszeitraum
Prozentsatz des FOB-Werts
1. Bis zu 45 Tage
1,50%
2. Von mehr als 45 Tagen bis 90 Tagen
3,00%
3. Von mehr als 90 Tagen bis 120 Tagen
4,50%
4. von mehr als 120 Tagen
7,50%
TARIFAS ANTERIORES
