NEUE TARIFE GELTEN AB DEM 10. MÄRZ 2026
Der Konzessionär des internationalen Flughafens Natal SA teilt mit, dass ab dem 1.0. März 2026: die Werte für Boarding-, Anschluss-, Lande-, Aufenthalts-, Lager- und Abfertigungsgebühren., dargelegt in Anhang 4 der Konzessionsvereinbarung Nr. 004/ANAC/2023 – SBSG, wird nachjustiert, gemäß Verordnung Nr. 18.403 vom 10. Dezember 2025 der Nationalen Zivilluftfahrtbehörde – ANAC, veröffentlicht im Amtsblatt der Union am 18.12.2025|Ausgabe:241|Abschnitt: 1|Seite:138.
Link zur Terrassenreservierung: https://natal-airport.com/AG/
- NAT-Abrechnungsrichtlinien
Preispolitik für Flugzeuge – Gruppe I
Preispolitik für Flugzeuge – Gruppe II- Tabelle 1 – Einstiegsgebühr für Gruppe I
Tabelle 1 – Einstiegsgebühr für Gruppe I
Inland (R$)
International (R$)
48,26
84,51
- Tabelle 1-A – Anschlussgebühr (pro Passagier)
Tabelle 1-A – Anschlussgebühr (pro Passagier)
Inland (R$)
International (R$)
14,62
14,62
- Tabelle 2 – Landegebühr für Gruppe I (pro Tonne)
Tabelle 2 – Landegebühr für Gruppe I (pro Tonne)
Inland (R$)
International (R$)
14,96
39,85
- Tabelle 3 – Für Gruppe I geltende Ständigkeitssätze
Tabelle 3 – Für Gruppe I geltende Ständigkeitssätze
Inland (R$)
International (R$)
Manöverhof
Aufenthaltsbereich
Manöverhof
Aufenthaltsbereich
2,50
0,53
6,72
1,37
Bitte beachten Sie, dass für die Berechnung der Parkgebühren auf dem Hof nur die volle Stunde berücksichtigt wird; es erfolgt keine anteilige Berechnung der Parkminuten.
- Tabelle 4 – Einheitlicher Einstiegs- und Landetarif für Gruppe II
Tabelle 4 – Einheitlicher Einstiegs- und Landetarif für Gruppe II
PMD-Bereiche (Tonnen)
Haushaltswerte
Internationale Werte
Landung
Landung
bis 1
264,70
380,97
+ von 1 bis 2
264,70
380,97
+ von 2 bis 4
321,39
670,50
+ von 4 bis 6
650,09
1.348,57
+ von 6 bis 12
846,68
1.775,24
+ von 12 bis 24
1.923,17
4.007,64
+ von 24 bis 48
4.935,08
8.998,10
+ von 48 bis 100
6.155,26
12.221,02
+ von 100 bis 200
9.534,74
20.312,44
+ von 200 bis 300
15.051,32
32.327,74
Mehr 300
25.157,28
53.516,42
- Tabelle 5 – Aufenthaltspreise für Gruppe II
Tabelle 5 – Aufenthaltspreise für Gruppe II
PMD-Bereiche (Tonnen)
Inländische Werte *
Internationale Werte *
Manöverhof
Aufenthaltsbereich
Manöverhof
Aufenthaltsbereich
bis 1
43,78
2,88
41,13
2,67
+ von 1 bis 2
43,78 2,88 41,13
2,67
+ von 2 bis 4
43,78 2,88 41,13
5,33
+ von 4 bis 6
43,78
3,79
49,49
9,54
+ von 6 bis 12
43,78
6,51
82,31
16,41
+ von 12 bis 24
63,55
12,67
165,34
32,37
+ von 24 bis 48
127,38
25,38
322,39
64,36
+ von 48 bis 100
210,86
42,11
536,42
107,43
+ von 100 bis 200
477,71
95,43
1.213,72
243,78
+ von 200 bis 300
832,87
166,62
2.122,69
425,15
Mehr 300
1.211,09
242,15
3.088,76
619,43
Bitte beachten Sie, dass für die Berechnung der Parkgebühren auf dem Hof nur die volle Stunde berücksichtigt wird; es erfolgt keine anteilige Berechnung der Parkminuten.
- Tabelle 6 – Lagertarif für importierte Fracht
Tabelle 6 – Lagertarif für importierte Fracht
Aufbewahrungsfristen
Prozentsatz des CIF-Werts
1. - Bis zu 02 Werktage
0,75%
2. - Von 3 bis 5 Werktagen
1,50%
3. - Von 6 bis 10 Werktagen
2,25%
4. - Von 11 bis 20 Werktagen
4,50%
Für alle 10 Werktage oder angebrochene Tage über den 4. Zeitraum hinaus bis zur Warenrücknahme.
+ 2,25%
Bemerkungen:
1. Ab der 4. (vierten) Periode werden die Prozentsätze kumuliert;
2. Diese Tabelle wird kumulativ mit Tabelle 7 angewendet.
- Tabelle 7 – Vorarbeitergebühr für importierte Fracht
Tabelle 7 – Vorarbeitergebühr für importierte Fracht
Geprüfter Bruttogewichtswert
R$ 0,0872 pro Kilogramm
Bemerkungen:
1. Diese Tabelle wird kumulativ mit Tabelle 6 angewendet;
2. Die Höhe des Flughafenabfertigungsentgelts wird nur einmal erhoben;
3. Mindestgebühr – R$ 20,99 (Zwanzig Reais und neunundneunzig Cent).
- Tabelle 8 – In Sonderfällen angewandte Tarife für die Lagerung und Vorbehandlung von importierter Fracht
Tabelle 8 – In Sonderfällen angewandte Tarife für die Lagerung und Vorbehandlung von importierter Fracht
Aufbewahrungszeitraum
Über verifiziertes Bruttogewicht
1. - Bis zu 4 Werktage
R$ 0,2331 pro Kilogramm
2. - Für alle 2 Arbeitstage oder angefangene Tage über den 1. Zeitraum hinaus, bis die Ware abgeholt wird
Hinzufügen (+) R$ 0,2331 pro Kilogramm
Bemerkungen:
Die Mindestgebühr beträgt R$ 21,00 (einundzwanzig Reais).
- Tabelle 9 – Vorarbeitertarife für importierte Fracht im Transit
Tabelle 9 – Vorarbeitertarife für importierte Fracht im Transit
Über verifiziertes Bruttogewicht
R$ 1,4733 pro Kilogramm
Bemerkungen:
1. Mindestgebühr – R$ 98,30 (achtundneunzig Reais und dreißig Cent);2. Tabelle 4 gilt für Fracht mit einem maximalen Aufenthalt von 24 (vierundzwanzig) Stunden in TECA; und
3. Wenn nach dem Eingang der Fracht in TECA ein Zeitraum von 24 (vierundzwanzig) Stunden verstrichen ist, müssen die Tabellen 6 und 7 oder Tabelle 10 dieses Tarifs angewendet werden.
- Tabelle 10 – Tarife für die Lagerung und Bewirtschaftung importierter Fracht von hohem spezifischem Wert
Tabelle 10 – Tarife für die Lagerung und Bewirtschaftung importierter Fracht von hohem spezifischem Wert
Aufbewahrungsfristen
Reichweite (R$)
Prozentsatz des CIF-Werts
3 Werktage oder einen Bruchteil davon ab dem Datum des Eingangs bei TECA
von 5.000,00 zu
0,60%
19.999,99 / kg
Von 20.000,00 bis 79.999,99/kg
0,30%
über 80.000,00/kg
0,15%
Bemerkungen:
1. Der CIF-Wert pro Kilogramm basiert auf dem Nettogewicht der Ladung.
- Tabelle 11 – Tarife für die Lagerung und den Umschlag von Fracht, die für den Export bestimmt ist
Tabelle 11 – Tarife für die Lagerung und den Umschlag von Fracht, die für den Export bestimmt ist
Aufbewahrungszeitraum
Über verifiziertes Bruttogewicht
1. - Bis zu 4 Werktage
R$ 0,1167 pro Kilogramm
2. - Für alle 2 Arbeitstage oder angefangene Tage über den 1. Zeitraum hinaus, bis die Ware abgeholt wird
Hinzufügen (+) R$ 0,1167 pro Kilogramm
Bemerkungen:
1. Mindestgebühr von R$ 8,42 (acht Reais und zweiundvierzig Cent) am Ursprungs-TECA und R$ 4,21 (vier Reais und einundzwanzig Cent) am Transit-TECA;
2. Die Werte werden ab der 2. Periode kumuliert; und
3. Ermäßigung von 50 % (fünfzig Prozent) im Falle der Rücksendung verderblicher Fracht an TECA aufgrund von Verspätung oder Annullierung des planmäßigen Lufttransports.
- Tabelle 12 – Gebühren für Lagerung und Zwangsvollstreckung der Fracht unter Androhung von Verlust
Tabelle 12 – Gebühren für Lagerung und Zwangsvollstreckung der Fracht unter Androhung von Verlust
Aufbewahrungszeitraum
Prozentsatz des FOB-Werts
1. Bis zu 45 Tage
1,50%
2. Von mehr als 45 Tagen bis 90 Tagen
3,00%
3. Von mehr als 90 Tagen bis 120 Tagen
4,50%
4. von mehr als 120 Tagen
7,50%
VORHERIGE PREISE
