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NEUE TARIFE GELTEN AB DEM 10. MÄRZ 2026

Der Konzessionär des internationalen Flughafens Natal SA teilt mit, dass ab dem 1.0. März 2026: die Werte für Boarding-, Anschluss-, Lande-, Aufenthalts-, Lager- und Abfertigungsgebühren., dargelegt in Anhang 4 der Konzessionsvereinbarung Nr. 004/ANAC/2023 – SBSG, wird nachjustiert, gemäß Verordnung Nr. 18.403 vom 10. Dezember 2025 der Nationalen Zivilluftfahrtbehörde – ANAC, veröffentlicht im Amtsblatt der Union am 18.12.2025|Ausgabe:241|Abschnitt: 1|Seite:138.

Link zur Terrassenreservierung: https://natal-airport.com/AG/

NAT-Abrechnungsrichtlinien

Preispolitik für Flugzeuge – Gruppe I

Preispolitik für Flugzeuge – Gruppe II

Tabelle 1 – Einstiegsgebühr für Gruppe I

Inland (R$)

International (R$)

48,26

84,51

Tabelle 1-A – Anschlussgebühr (pro Passagier)

Inland (R$)

International (R$)

14,62

14,62

 

Tabelle 2 – Landegebühr für Gruppe I (pro Tonne)

Inland (R$)

International (R$)

14,96

39,85

Tabelle 3 – Für Gruppe I geltende Ständigkeitssätze

Inland (R$)

International (R$)

Manöverhof

Aufenthaltsbereich

Manöverhof

Aufenthaltsbereich

2,50

0,53

6,72

1,37

Bitte beachten Sie, dass für die Berechnung der Parkgebühren auf dem Hof ​​nur die volle Stunde berücksichtigt wird; es erfolgt keine anteilige Berechnung der Parkminuten.

Tabelle 4 – Einheitlicher Einstiegs- und Landetarif für Gruppe II

PMD-Bereiche (Tonnen)

Haushaltswerte

Internationale Werte

Landung

Landung

bis 1

264,70

380,97

+ von 1 bis 2

264,70

380,97

+ von 2 bis 4

321,39

670,50

+ von 4 bis 6

650,09

1.348,57

+ von 6 bis 12

846,68

1.775,24

+ von 12 bis 24

1.923,17

4.007,64

+ von 24 bis 48

4.935,08

8.998,10

+ von 48 bis 100

6.155,26

12.221,02

+ von 100 bis 200

9.534,74

20.312,44

+ von 200 bis 300

15.051,32

32.327,74

Mehr 300

25.157,28

53.516,42

Tabelle 5 – Aufenthaltspreise für Gruppe II  

PMD-Bereiche (Tonnen)

Inländische Werte *

Internationale Werte *

Manöverhof

Aufenthaltsbereich

Manöverhof

Aufenthaltsbereich

bis 1

43,78

2,88

 41,13

2,67

+ von 1 bis 2

43,782,88

 41,13

2,67

+ von 2 bis 4

43,782,88

 41,13

5,33

+ von 4 bis 6

43,78

3,79

 49,49

9,54

+ von 6 bis 12

43,78

6,51

82,31

 16,41

+ von 12 bis 24

63,55

12,67

165,34

32,37

+ von 24 bis 48

127,38

25,38

 322,39

64,36

+ von 48 bis 100

210,86

42,11

536,42

107,43

+ von 100 bis 200

477,71

95,43

1.213,72

243,78

+ von 200 bis 300

832,87

166,62

2.122,69

425,15

Mehr 300

1.211,09

242,15

 3.088,76

619,43

Bitte beachten Sie, dass für die Berechnung der Parkgebühren auf dem Hof ​​nur die volle Stunde berücksichtigt wird; es erfolgt keine anteilige Berechnung der Parkminuten.

 

 

 

Tabelle 6 – Lagertarif für importierte Fracht

Aufbewahrungsfristen

Prozentsatz des CIF-Werts

1. - Bis zu 02 Werktage

0,75%

2. - Von 3 bis 5 Werktagen

1,50%

3. - Von 6 bis 10 Werktagen

2,25%

4. - Von 11 bis 20 Werktagen

4,50%

Für alle 10 Werktage oder angebrochene Tage über den 4. Zeitraum hinaus bis zur Warenrücknahme.

+ 2,25%

Bemerkungen:

1. Ab der 4. (vierten) Periode werden die Prozentsätze kumuliert;

2. Diese Tabelle wird kumulativ mit Tabelle 7 angewendet.

Tabelle 7 – Vorarbeitergebühr für importierte Fracht  

Geprüfter Bruttogewichtswert

R$ 0,0872 pro Kilogramm

Bemerkungen:

1. Diese Tabelle wird kumulativ mit Tabelle 6 angewendet;

2. Die Höhe des Flughafenabfertigungsentgelts wird nur einmal erhoben;

3. Mindestgebühr – R$ 20,99 (Zwanzig Reais und neunundneunzig Cent).

Tabelle 8 – In Sonderfällen angewandte Tarife für die Lagerung und Vorbehandlung von importierter Fracht

Aufbewahrungszeitraum

Über verifiziertes Bruttogewicht

1. - Bis zu 4 Werktage

R$ 0,2331 pro Kilogramm

2. - Für alle 2 Arbeitstage oder angefangene Tage über den 1. Zeitraum hinaus, bis die Ware abgeholt wird

Hinzufügen (+) R$ 0,2331 pro Kilogramm

Bemerkungen:                            

Die Mindestgebühr beträgt R$ 21,00 (einundzwanzig Reais).

Tabelle 9 – Vorarbeitertarife für importierte Fracht im Transit

Über verifiziertes Bruttogewicht

R$ 1,4733 pro Kilogramm

Bemerkungen:
1. Mindestgebühr – R$ 98,30 (achtundneunzig Reais und dreißig Cent);

2. Tabelle 4 gilt für Fracht mit einem maximalen Aufenthalt von 24 (vierundzwanzig) Stunden in TECA; und

3. Wenn nach dem Eingang der Fracht in TECA ein Zeitraum von 24 (vierundzwanzig) Stunden verstrichen ist, müssen die Tabellen 6 und 7 oder Tabelle 10 dieses Tarifs angewendet werden.

Tabelle 10 – Tarife für die Lagerung und Bewirtschaftung importierter Fracht von hohem spezifischem Wert

Aufbewahrungsfristen

Reichweite (R$)

Prozentsatz des CIF-Werts

3 Werktage oder einen Bruchteil davon ab dem Datum des Eingangs bei TECA

von 5.000,00 zu

0,60%

19.999,99 / kg

Von 20.000,00 bis 79.999,99/kg

0,30%

über 80.000,00/kg

0,15%

Bemerkungen:

 1. Der CIF-Wert pro Kilogramm basiert auf dem Nettogewicht der Ladung.

Tabelle 11 – Tarife für die Lagerung und den Umschlag von Fracht, die für den Export bestimmt ist

Aufbewahrungszeitraum

Über verifiziertes Bruttogewicht

1. - Bis zu 4 Werktage

R$ 0,1167 pro Kilogramm

2. - Für alle 2 Arbeitstage oder angefangene Tage über den 1. Zeitraum hinaus, bis die Ware abgeholt wird

Hinzufügen (+) R$ 0,1167 pro Kilogramm

Bemerkungen:

1. Mindestgebühr von R$ 8,42 (acht Reais und zweiundvierzig Cent) am Ursprungs-TECA und R$ 4,21 (vier Reais und einundzwanzig Cent) am Transit-TECA;

2. Die Werte werden ab der 2. Periode kumuliert; und

3. Ermäßigung von 50 % (fünfzig Prozent) im Falle der Rücksendung verderblicher Fracht an TECA aufgrund von Verspätung oder Annullierung des planmäßigen Lufttransports.

Tabelle 12 – Gebühren für Lagerung und Zwangsvollstreckung der Fracht unter Androhung von Verlust

Aufbewahrungszeitraum

Prozentsatz des FOB-Werts

1. Bis zu 45 Tage

1,50%

2. Von mehr als 45 Tagen bis 90 Tagen

3,00%

3. Von mehr als 90 Tagen bis 120 Tagen

4,50%

4. von mehr als 120 Tagen

7,50%

VORHERIGE PREISE